Regelungsvorhaben
ESIS-Merkblatt vereinfachen
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Vor dem Abschluss eines Wohnimmobilienkredits erhalten Verbraucher ein Merkblatt (European Standardised Information Sheet). Grundlage hierfür ist die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Das Merkblatt enthält Informationen zum Darlehen wie den
Sollzins, die Kosten und die Laufzeit. Damit soll es den Verbraucher kurz und knapp über die
wichtigsten Eckdaten der Finanzierung informieren.
Vorgeschrieben sind bei Hypothekendarlehen auch Auskünfte zum geschätzten
Wert der Immobilie sowie zur Beleihungsgrenze. Für die Kreditvergabeentscheidung sind
beide Werte aber letztlich irrelevant, da sie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung laut
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) keine maßgebliche Rolle spielen dürfen. In der Praxis
stiften die Angaben stattdessen vor allem Verwirrung.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]