Regelungsvorhaben
Abschaffung des Referenzwert-Dokuments
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
07.03.2025
Beschreibung:
Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2503180007 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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