Regelungsvorhaben
In der EU-WRRL das Verschlechterungsverbot und die Ausnahmetatbestände praxistauglich anpassen.
Angegeben von:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. (R000497)
am
05.03.2025
Beschreibung:
Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) inklusive der Ausnahmetatbestände der WRRL sollten überprüft und angepasst werden, da diese Vorschriften in der Praxis oftmals zu Rechtsunsicherheiten führen. Die WRRL sollte so fortentwickelt werden, dass der Schutz der Gewässer einerseits und die Nutzungen der Gewässer anderseits in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und rechtssichere und klare Entscheidungen in den Bewirtschaftungsplänen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ermöglicht werden.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]