Regelungsvorhaben
Ersatzlose Streichung des § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG (Subsidiarität der Nichtigkeitsklage)
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.02.2025
Beschreibung:
Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen.
Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2502280010 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.02.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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