Regelungsvorhaben

Ersatzlose Streichung des § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG (Subsidiarität der Nichtigkeitsklage)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.02.2025

Beschreibung:
Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen. Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2502280010 (PDF - 18 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.02.2025 an:

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