Regelungsvorhaben

TIN*-Gesundheitsversorgung durch Krankenkassen abdecken

Angegeben von:
LSVD+ - Verband Queere Vielfalt (R000374) am 12.02.2025

Beschreibung:
Die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die GKV muss gestärkt werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R), das zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen von nicht-binären Personen eine neue Richtlinie bzw. Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) voraussetzt, verstärkt an dieser Stelle den Handlungsdruck.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Nach oben blättern