Regelungsvorhaben
TIN*-Gesundheitsversorgung durch Krankenkassen abdecken
Angegeben von:
LSVD+ - Verband Queere Vielfalt (R000374)
am
12.02.2025
Beschreibung:
Die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die GKV muss gestärkt werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R), das zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen von nicht-binären Personen eine neue Richtlinie bzw. Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) voraussetzt, verstärkt an dieser Stelle den Handlungsdruck.
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Nichtdiskriminierung