Regelungsvorhaben
Durch eine Gesetzesänderung des Gebäudeenergiegesetzes soll Digitalisierung und klimafreundliche Bauweise verankert und geförder werden
Angegeben von:
Vonovia SE (R001894)
am
04.02.2025
Beschreibung:
Anpassung zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch die Erlaubnis, virtuelle Zusammenschlüsse von Hausanschlüssen auf Baukörperebene umzusetzen. Einführung des Konzepts „Null-Emissions-Gebäude“ für Neubauten ab 2030. Anpassung der Primärenergiefaktoren, insbesondere Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. mit Faktor 0). Aufnahme von Holzbau als eigenständige Kategorie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Anerkennung der CO2 Speicherfähigkeit von Holz in der Bewertung von Gebäuden. Integration des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) für Holzbau. Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in der energetischen Bewertung.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-