Regelungsvorhaben

Anpassungen im Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Angegeben von:
Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH (R001413) am 03.02.2025

Beschreibung:
Die OZG-Umsetzung ist ein großer Pfeiler der Verwaltungsmodernisierung und muss schnell und effizient umgesetzt werden. Die Finanzierung der kommunalen Anbindung und des Betriebs von "Einer für Alle"-Diensten muss zentral auf Landes- oder Bundesebene erfolgen, um fragmentierte Zuständigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Für eine medienbruchfreie Ende-zu-Ende-Digitalisierung fordern wir eine umfassende (Teil-)Automatisierung von Backend-Prozessen durch digitale Software-Roboter, die repetitive und regelbasierte Aufgaben effizienter erledigen. Nationale souveräne Clouds sowie Hybrid- und Multi-Cloud-Modelle bieten Sicherheit und digitale Souveränität. Low-Code-Plattformen sollen Verwaltungsangestellten ermöglichen, selbst aktiv Prozesse zu digitalisieren und ihre Arbeit zu verbessern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10417 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Positionierung der Dienstleistungen von DXC gegenüber den Beschaffern der öffentlichen Hand. Sichtbarkeit für das Angebot und die Marke von DXC erzeugen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (7):

    Betraute Personen (6):

    1. Jonatan Tylsgaard Larsen
      Funktion: Chief Strategy + Legal Officer Global
    2. Lars d'Auchamp Scholtyssyk
      Funktion: Geschäftsführer
    3. Aline Lahaye
    4. Marlène Kramer
    5. Roberta Ahlers
    6. Marvin Nowak

      Tätigkeit bis 07/23:
      wissenschaftlicher Mitarbeiter
      für ein Mitglied des Deutschen Bundestages

    Unterauftragnehmer/-innen (1):

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