Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Reformvorschläge für ein zukunftsorientiertes EU-Beihilferecht

Angegeben von:
Wirtschaftsforum der SPD e.V. (R000328) am 03.02.2025

Beschreibung:
- Vereinfachung der Regelungen und Anhebung der Anmeldeschwellen - Einführung weiterer Freistellungstatbestände - Verlängerung der Geltungsdauer der AGVO auf mindestens drei Jahre - Flexibilisierung der De-minimis-Verordnung durch Anhebung der Beihilfesumme auf 500.000 Euro oder Verkürzung des Zeitraums - Vorbildnahme an der RRF (Recovery and Resilience Facility) zur schnelleren Abwicklung von Förderprogrammen - Einführung einer speziellen Kategorie im Notifizierungssystem zur bevorzugten Bearbeitung - Dauerhafte Anpassung und Harmonisierung der beihilferechtlichen Instrumente nach Auslaufen des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) Ende 2025 - Verstetigung und Erweiterung der während der Krise implementierten Fördermöglichkeiten

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2502030008 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.11.2024 an:

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