Regelungsvorhaben

Gesetz zur Befreiung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)

Angegeben von:
Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft (R001657) am 01.02.2025

Beschreibung:
Grundsätzlich begrüßt der BVMW die Bemühungen der Bundesregierung, die traditionell langsamen und bürokratischen Förderprozesse aufzubrechen und neue Wege zu beschreiten. Wir sehen es aufgrund des immensen Budgets der SPRIND als zwingend erforderlich an, Kontrollmechanismen beizubehalten und eine möglichst hohe Transparenz bei den Prozessen und Entscheidungen der SPRIND zu schaffen. Beides ist derzeit nicht vorgesehen. Unsere konkreten Empfehlungen lauten: - Auf Sprunginnovationen fokussieren und diese klar von „normalen“ Innovationen abgrenzen - Prozesse und Entscheidungskriterien transparent machen - Etablierung einer regelmäßigen Kontrolle bei der Mittelverwendung - Auf Fördermittel- und Innovationsberatung verzichten - Beihilferecht prüfen und im Gesetz verankern

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8677 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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