Regelungsvorhaben

Nachhaltigkeitsberichterstattung: zusätzliche bürokratische Belastungen vermeiden

Angegeben von:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) (R001924) am 28.01.2025

Beschreibung:
Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (7)

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