Regelungsvorhaben

Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 27.01.2025

Beschreibung:
Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2501270007 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.01.2025 an:

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