Regelungsvorhaben
Telematikinfrastruktur: Interoperabilitätspflicht - Bereitstellung von Patientendaten bei Wechsel des Praxisverwaltungssystems
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
14.01.2025
Beschreibung:
Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]