Regelungsvorhaben

Implantateregister: Sicherstellung datenschutzrechtlicher Verarbeitungsbefugnisse bei Kostenträgerwechsel

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 14.01.2025

Beschreibung:
Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern