Regelungsvorhaben
Systemgerechte Finanzierung der Notfallversorgung ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
14.01.2025
Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]