Regelungsvorhaben

Systemgerechte Finanzierung der Notfallversorgung ermöglichen

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 14.01.2025

Beschreibung:
Leistungen können in der PKV nur dann finanziert und entsprechend kalkuliert werden, wenn sie einem Behandlungsfall zugeordnet werden können. Pauschale Finanzierungen, zumal der vertragsärztlichen Versorgung, sind nicht möglich.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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