Regelungsvorhaben

Einführung eines Bargeldschutzgesetzes

Angegeben von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195) am 07.01.2025

Beschreibung:
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.

Betroffene Interessenbereiche (8)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2412200112 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2512110037 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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