Regelungsvorhaben
Einführung eines Bargeldschutzgesetzes
Angegeben von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195)
am
07.01.2025
Beschreibung:
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz
Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-