Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200112
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bargeldschutzgesetzes
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
Bereitgestellt von:
„Bargeld zählt!“ e. V. (R007195)
am
07.01.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Kultur [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]