Regelungsvorhaben
Abschaffung der Pflicht zum Zuschlagsentzug bei Nicht-Einhaltung der letzten Realisierungsfrist
Angegeben von:
TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH (R006798)
am
30.12.2024
Beschreibung:
Die Konsequenzen aus der Nicht-Einhaltung der letzten Realisierungsfrist (Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft von 95 % der bezuschlagten Gebotsmenge) führt nicht nur zur Zahlung von Pönalen, sondern es droht auch der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich im Wortlaut keinen Spielraum. Die BNetzA ist verpflichtet bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen den Zuschlag zu entziehen. Wir empfehlen stattdessen eine „Kann“-Lösung.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]