Regelungsvorhaben

Abschaffung der Pflicht zum Zuschlagsentzug bei Nicht-Einhaltung der letzten Realisierungsfrist

Angegeben von:
TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH (R006798) am 30.12.2024

Beschreibung:
Die Konsequenzen aus der Nicht-Einhaltung der letzten Realisierungsfrist (Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft von 95 % der bezuschlagten Gebotsmenge) führt nicht nur zur Zahlung von Pönalen, sondern es droht auch der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich im Wortlaut keinen Spielraum. Die BNetzA ist verpflichtet bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen den Zuschlag zu entziehen. Wir empfehlen stattdessen eine „Kann“-Lösung.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern