Regelungsvorhaben
DAV fordert beschleunigte Digitalisierung notarieller Verfahren und klare Umsetzungsvorgaben
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.12.2024
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 18.12.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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