Regelungsvorhaben
Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen müssen Planungssicherheit und existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen. Das langjährig strukturell gewachsene Defizit bei der Vergütung der Betreuung muss ausgeglichen werden. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung die reelle Kostenentwicklung, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten und dem Aufwand der Querschnittsarbeit berücksichtigt. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Berücksichtigung der Tarif- und Sachkostensteigerungen, 2. Aufnahme einer regelhaften Dynamisierung, 3. Berechnung der Vergütungshöhe.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14525 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang)
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.01.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.01.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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