Regelungsvorhaben
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Angegeben von:
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (R002059)
am
17.12.2024
Beschreibung:
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.)
2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl.
3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl.
4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen
5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben
6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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SG2412170065 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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