Regelungsvorhaben

Überarbeitung des Computerstrafrechts

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 13.12.2024

Beschreibung:
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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