Regelungsvorhaben
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
13.12.2024
Beschreibung:
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]