Regelungsvorhaben

Verabschiedung des Betreuungsvergütungsgesetzes

Angegeben von:
Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen (R005707) am 12.12.2024

Beschreibung:
Anhebung der Vergütung von Betreuer*innen und Finanzierung von Betreuervereinen. Es muss verhindert werden, dass die Pauschalen aufgrund komplexerer Aufgabenbreiche im ambulanten Sektor de facto zu einer Absenkung der Pauschalen führen. Passiert das durch Pauchalen, kann das das Wunsch- und Wahlrecht von Menchen mit Behinderung im Sinne einer ambulanten Wohnfrom noch weiter einschränken. Notwendig gewesen wären auch Sonderpauschelen, die komplexe Sachverhalte enstprechend würdigen. Ohne eine angemessene Vergütung sind Qualitätseinbußen zu befürhcten. Das Gesetz ist wichtig für die finanzielle Stabilisierung der Betreuung, ist aber im Hinblick auf die praktische Umsetzung und die die Betreuungsqualität im ambulanten Bereich aufmerksam zu verfolgen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14525 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

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