Regelungsvorhaben
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes
Angegeben von:
Sozialverband Deutschland e.V. (R001866)
am
12.12.2024
Beschreibung:
Die Zweite Verodnung zur Fortschreibung des Wohngeldes passt das Wohngeld zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietentwicklung an, damit die Kaufkraft der Leistung erhalten bleibt und weniger Haushalte "aus dem Wohngeld herauswachsen". Die Bundesregierung möchte damit die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes sichern, mehr Anspruchsberechtigte erreichen und eine gerechte Entlastung bei Wohnkosten gewährleisten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 401/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWSB): Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (20. WP) (Vorgang)
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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