Regelungsvorhaben

Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes

Angegeben von:
Sozialverband Deutschland e.V. (R001866) am 12.12.2024

Beschreibung:
Der SoVD fordert, dass die Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 WoGG die gestiegenen Wohn- und Energiekosten realistisch berücksichtigt. Er plädiert für eine deutliche Erhöhung der Wohngeldleistungen, um soziale Härten abzufedern. Außerdem verlangt der Verband eine regelmäßige und automatische Anpassung des Wohngeldes an die Inflation.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 401/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWSB): Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412120013 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.08.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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