Regelungsvorhaben
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes
Angegeben von:
Sozialverband Deutschland e.V. (R001866)
am
12.12.2024
Beschreibung:
Der SoVD fordert, dass die Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 WoGG die gestiegenen Wohn- und Energiekosten realistisch berücksichtigt. Er plädiert für eine deutliche Erhöhung der Wohngeldleistungen, um soziale Härten abzufedern. Außerdem verlangt der Verband eine regelmäßige und automatische Anpassung des Wohngeldes an die Inflation.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 401/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMWSB): Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (20. WP) (Vorgang)
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-