Regelungsvorhaben
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Angegeben von:
Allianz der Wissenschaftsorganisationen (R002061)
am
02.12.2024
Beschreibung:
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]