Regelungsvorhaben
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) und zur Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
22.11.2024
Beschreibung:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch
- Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten,
- Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG),
- Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten,
- Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft,
- das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie
- Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-Umsetzungsgesetz - DAC8-UmsG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2411220017 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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