Regelungsvorhaben

Reform der jetzigen Regelungen zum Lobby-Fußabdruck

Angegeben von:
Parlamentwatch e.V. (R000199) am 15.11.2024

Beschreibung:
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass ab dem 1. Juni 2024 „wesentliche“ Beiträge, die Interessenvertreter:innen zu Gesetzesentwürfen gemacht haben, in der Begründung des Gesetzes aufgeführt werden. Darüber hinaus soll bei Änderungen von Gesetzen angegeben werden, was geändert wurde. Diese Regelung ist unzureichend. Abgeordnetenwatch setzt sich daher für einen umfassenderen Lobby-Fußabdruck ein, der insbesondere folgende Fragen beantwortet: Wie verlief die Entstehungsgeschichte des Gesetzgebungsverfahrens? An welche Akteure wurde der Referentenentwurf verschickt? Und welche weiteren Lobbyakteure standen in Kontakt mit den verantwortlichen Ministerien?

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Lobbyismus
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