Regelungsvorhaben
Karenzzeitregeln bei Seitenwechseln von Abgeordneten in Lobbytätigkeiten & Erweiterung der Karenzzeiten von Regierungsmitgliedern
Angegeben von:
Parlamentwatch e.V. (R000199)
am
15.11.2024
Beschreibung:
Die im BMinG und ParStG seit 2015 festgelegte Regelung zur Karenzzeit bedarf einer Erweiterung. Die aktuell geltende Höchstdauer von 18 Monaten für den Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sollte auf 36 Monate verlängert werden. Für Abgeordnete, die direkt nach ihrem Mandat in Lobbytätigkeiten wechseln, sollten Karenzzeitregeln neu eingeführt werden. Zudem sind Sanktionen notwendig, um Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben wirksam zu ahnden.
Eine dreijährige Karenzzeit ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass frühere Kontakte aus der Politik nicht mehr unmittelbar genutzt werden können. So wird verhindert, dass sich wirtschaftliche Akteure Einfluss auf politische Entscheidungen über ehemalige Verbindungen erkaufen.
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
- Verwaltungstransparenz/Open Government [alle RV hierzu]
- Lobbyismus