Regelungsvorhaben
Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen"
Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368)
am
12.11.2024
Beschreibung:
Geplante nationale Umsetzung der CSDD-Richtlinie: Forderung eines weiten Verständnisses des Begriffs "beaufsichtichtigtes Finanzunternehmen", um so auch nur nach nationalem Recht beaufsichtigte und ggf. von Anforderungen der CRR ausgenommene Institute (z.B. Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute) im Finanzsektor zu erfassen, so dass CSDD-Sorgfaltspflichten nur für den vorgelagerten Teil der Aktivitätskette dieser Institute gelten.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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