Regelungsvorhaben

Keine Einführung von § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 und § 12 wie mit in dem Entwurf des Bundestariftreuegesetz vorgesehen

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 11.11.2024

Beschreibung:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 381/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (8)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2411110018 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.10.2024 an:

  2. SG2509120006 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.07.2025 an:

      • Bundesregierung

  3. SG2509120007 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.08.2025 an:

      • Bundesregierung

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