Regelungsvorhaben

EDC-Aktionsplan

Angegeben von:
Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. (R001103) am 11.11.2024

Beschreibung:
Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Fünf-Punkte Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs). Es muss ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben und handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Die BR muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizid und Biozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Auf internationaler Ebene fordern wir die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS und Herstellung von Transparenz über die Verwendung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9390 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411110011 (PDF - 22 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.10.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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