Regelungsvorhaben

StGB: Schutz von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten in § 115

Angegeben von:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (R001326) am 06.11.2024

Beschreibung:
Wir sind der Auffassung, auch Inhaber tierärztlicher Praxen und deren Angestellte sollten mit in den erweiterten Schutzbereich von § 115 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13217 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411060019 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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