Regelungsvorhaben

Stellungnahme zu § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. Jahressteuergesetz 2024 in Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses: kein Verbot des beA

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 06.11.2024

Beschreibung:
Der DAV appelliert an den Gesetzgeber und die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass das zur vereinfachenden Kommunikation vorgesehene elektronische Postfach für Anwälte, Notare und Steuerberater auch für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiterhin verwendet werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411060002 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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