Regelungsvorhaben
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
04.11.2024
Beschreibung:
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.:
- keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
- Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro
- Änderungen der Regelungen zum Sammelposten
- dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs
- Abschaffung des Solidaritätszuschlags
- weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen
- Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit
- weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht
- Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2410090024 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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