Regelungsvorhaben

Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 31.10.2024

Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411050018 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.10.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern