Regelungsvorhaben
Anlegerschutzverbesserungsgesetz - Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG für Privatanleger
Angegeben von:
Digital Lending Association e.V. (R000904)
am
31.10.2024
Beschreibung:
Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen. Für viele Geschäftsmodelle unter den Plattformen etwa, die mit dem Nachrangdarlehen ihr Geld ver-dienen, steht mit der ECSP-VO eine anspruchsvolle, europäisch regulierte Alternative im Weißen Kapitalmarkt zur Verfügung. Insoweit könnte die Bundesregierung vielleicht auch einmal überprüfen, warum es aktuell noch im-mer eine so geringe Zahl an ECSP-VO-regulierten Fintech Lendern mit einer Zulassung in Deutsch-land gibt, bzw. warum es noch immer eine so hohe Zahl von Graumarkt-Plattformen gibt, die mit dem Nachrangdarlehen operieren, und ob es hier einen Zusammenhang gibt?
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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