Regelungsvorhaben
Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention von Wohnungsverlusten
Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
30.10.2024
Beschreibung:
Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen.
Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII.
Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2411050021 (PDF - 25 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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