Regelungsvorhaben

Bundesweit einheitlich geltender Hilfsmittelversorgung für Apotheken

Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659) am 29.10.2024

Beschreibung:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ist über zahlreiche Hilfsmittellieferverträge organisiert. Die bestehende Vertragspluralität macht es sowohl Leistungserbringern als auch Krankenkassen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. Für den Bereich der Hilfsmittel werden auf gesetzlicher Basis der GKV-Spitzenverband und der DAV verpflichtet, einen für alle Gesetzlichen Krankenkassen geltenden Hilfsmittelversorgungsvertrag zu verhandeln, der bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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