Regelungsvorhaben
Verstetigung der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung:
Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659)
am
29.10.2024
Beschreibung:
Die im Rahmen der SARSCoV2Arzneimittel Versorgungsverordnung vorgenommenen Lockerungen der Vorgaben des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V haben gezeigt, dass Entbürokratisierung nicht mit höheren Ausgaben für die Gesetzlichen Krankenversicherungen einhergehen muss. Auch hat sich in Zeiten von Lieferengpässen gezeigt, dass sich mittels der Vorgaben der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung eine schnelle und verlässliche Versorgung von Patient:innen sicherstellen lässt. Mit der Neu-Regelung im ALBVVG entfielen aber die erweiterten Corona-Austauschreglungen.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]