Regelungsvorhaben

Verpflichtende Einführung einer Wirkstoffverordnung

Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659) am 29.10.2024

Beschreibung:
Gerade bei Liefer- und Versorgungsengpässen ist es notwendig, dass Ärzt:innen eine Wirkstoffverordnung ausstellen. Die Ärzt:innen behalten die Therapiehoheit, indem sie einen Wirkstoff verordnen, die Apotheker:innen als die Expert:innen für die Arzneimitteltherapie entscheiden sodann, wie die Patient:innen konkret versorgt werden. Eine Wirkstoffverordnung ermöglicht Apotheken, die entsprechenden Arzneimittel in der ganzen Bandbreite unter Berücksichtigung der pharmazeutischen Voraussetzungen abzugeben. Die Apotheken können sowohl Fertigarzneimittel abgeben als auch, im Bedarfsfall, notwendige Rezepturen anfertigen. Entsprechend den Empfehlungen des BfArM ist dabei die Abgabereihenfolge „Fertigarzneimittel vor Rezeptur“ zu beachten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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