Regelungsvorhaben
Herstellung von Desinfektionsmitteln
Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659)
am
29.10.2024
Beschreibung:
Gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) 528/2012 über Biozidprodukte ist eine rezeptur- bzw. defekturmäßige Herstellung in Apotheken nicht vorgesehen. Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie haben aber gezeigt, dass eine solche Herstellung ausgewählter Desinfektionsmittel auf Ethanol- bzw. 2-Propanol-Basis bei Bedarf sinnvoll und erforderlich ist, und dass dabei auch keine qualitativen Einbußen im Vergleich zur industriellen Herstellung zu verzeichnen sind. Die bislang geltenden Ausnahmetatbestände (strikt befristete Gestattung durch die zuständigen Behörden im Einzelfall) können daher problemlos erweitert werden.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]