Regelungsvorhaben
Die aba begrüßt die Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages und den Bestandsschutz für Riester-bAV-Verträge. Steuerl. Komplexität vermeiden
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
23.10.2024
Beschreibung:
Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können.
Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]