Regelungsvorhaben

Durchführung von Schutzimpfungen

Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659) am 21.10.2024

Beschreibung:
Bei der Durchführung von Schutzimpfungen handelt es sich um eine standardisierte pharmazeutische Dienstleistung. Eine Anzeigepflicht ist von daher nicht erforderlich. Im Rahmen der periodisch stattfindenden Besichtigungen (§ 64 AMG) kann eine entsprechende Kontrolle erfolgen. § 2 Abs. 3a Satz 2/3 Apothekenbetriebsordnung sind ersatzlos zu streichen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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