Regelungsvorhaben
Durchführung von Schutzimpfungen
Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659)
am
21.10.2024
Beschreibung:
Bei der Durchführung von Schutzimpfungen handelt es sich um eine standardisierte pharmazeutische Dienstleistung. Eine Anzeigepflicht ist von daher nicht erforderlich. Im Rahmen der periodisch stattfindenden Besichtigungen (§ 64 AMG) kann eine entsprechende Kontrolle erfolgen. § 2 Abs. 3a Satz 2/3 Apothekenbetriebsordnung sind ersatzlos zu streichen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]