Regelungsvorhaben
Initiativ-Stellungnahme: Anpassung von §§ 43a, 45 BRAO Sozietätswechsler
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
16.10.2024
Beschreibung:
Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
SG2410160004 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-