Regelungsvorhaben

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: bürokratische Mehrbelastung durch EU-RL geringhalten

Angegeben von:
Crescam (R007066) am 14.10.2024

Beschreibung:
In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der Corporate sustainability due diligence Directive (CSDDD) die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Die Crescam GmbH ist ein Beratungsunternehmen mit dem Fokus auf politischer Kommunikation. Sie unterstützt und begleitet Unternehmen bei der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern, Fraktionsreferenten sowie der Bundesregierung, einschließlich der Ministerialbürokratie.

    Auftraggeber/-innen (3):

    1. Partout Group
      Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Kontaktdaten:
        • Adresse:
          Adolfstraße 8
          65185 Wiesbaden
          Deutschland
        • Kontaktinformationen:
          • Telefonnummer: +496113346570
          • E-Mail-Adressen:
            • reichert@part2.de
          • Webseiten:
      • Vertretungsberechtigte Person(en):
          • Michael Reichert
          • Funktion: Geschäftsführer

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):

    Betraute Personen (1):

    1. Funktion: Geschäftsführer

      Tätigkeit bis 10/21:
      freier Mitarbeiter
      für ein Mitglied des Deutschen Bundestages

Nach oben blättern