Regelungsvorhaben
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: bürokratische Mehrbelastung durch EU-RL geringhalten
Angegeben von:
Crescam (R007066)
am
14.10.2024
Beschreibung:
In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der Corporate sustainability due diligence Directive (CSDDD) die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Auftrag
Die Crescam GmbH ist ein Beratungsunternehmen mit dem Fokus auf politischer Kommunikation. Sie unterstützt und begleitet Unternehmen bei der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern, Fraktionsreferenten sowie der Bundesregierung, einschließlich der Ministerialbürokratie.
Auftraggeber/-innen (3):
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Partout GroupGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Adolfstraße 865185 WiesbadenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496113346570
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E-Mail-Adressen:
- reichert@part2.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Vertretungsberechtigte Person(en):
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- Michael Reichert
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Funktion: Geschäftsführer
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Betraute Personen (1):
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Funktion: Geschäftsführer
Tätigkeit bis 10/21:
freier Mitarbeiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages
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