Regelungsvorhaben
Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen
Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127)
am
11.10.2024
Beschreibung:
Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang)
- Pflege [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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