Regelungsvorhaben

Freigabe paraffinische Kraftstoffe (10. BImSchV)

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 01.10.2024

Beschreibung:
Die Freigabe von paraffinischen Kraftstoffen in Reinform empfiehlt der BDI seit Jahren als wichtigen Baustein für die Treibhausgasminderung durch grüne und insbesondere CO2-neutrale Kraftstoffe. Damit die vorhandenen Infrastrukturen an Tankstellen in Form von Erdtanks und Zapfsäulen nicht zum limitierenden Faktor für das Angebot grüner und CO2-neutraler Kraftstoffe werden, brauchen Betreiber außerdem eine größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebotspalette. Dies kann der Gesetzgeber durch eine weitere Änderung der Bestandsschutzsortenregelung umsetzen. Deshalb schlagen wir vor, im Rahmen einer künftigen Änderung der 10. BImSchV eine Anpassung der Bestandsschutzsortenregelung in §3 Abs. 2 durch die Flexibilisierung der Bestandsschutzsorte vorzunehmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 621/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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