Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Geplante Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung bei Waren von geringem Wert (150-Euro-Zollwertgrenze)

Angegeben von:
Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) (R002508) am 01.10.2024

Beschreibung:
Eine Abschaffung der de-minimis-Grenze als handelserleichternde Maßnahme sollte kritisch gesehen und nur im Falle der Ermangelung von Alternativmaßnahmen sowie Beachtung bestimmter Voraussetzungen erfolgen, wie die Einführung von Ausnahmeregelungen und Freigrenzen für Muster- und Reparatursendungen, der hinreichenden Vorbereitung und Ausstattung des Zolls und seiner IT-Infrastruktur, Berücksichtigung möglicher Folgeeffekte (wie bei CBAM) und unter Gewährung eines hinreichenden Übergangszeitraums. Als Alternativvorschlag zur Abschaffung könnte die Einführung einer Sendungspauschale und einer exklusiven B2B-Zollfreigrenze überlegt werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410010011 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.09.2024 an:

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