Regelungsvorhaben
Veränderte rechtliche Beurteilung der CO2-Einbindung in der Carbonatation der Zuckergewinnung.
Angegeben von:
Verein der Zuckerindustrie e.V. (R001490)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Aus der Novelle der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG durch die RL (EU) 2023/959 und der EU-Monitoring- und Reporting-VO (EU) 2018/2066 sowie der Einführung einer VO zur permanenten THG-Einbindung folgt, dass Emissionen für ihre Anrechnung nicht mehr in die Atmosphäre freigesetzt werden müssen, sondern eine kurzzeitige Dekomposition ausreicht, auch bei sofortiger Wiedereinbindung des CO2. Bisher erforderte diese in der Carbonatation keine Erfassung, da im Prozess tatsächlich keine Freisetzung erfolgt (als neutral galt). Neu ist, dass nun etwaige Freisetzungen in der nachgelagerten Nutzung Berücksichtigung finden sollen. Daher bedarf es der Anpassung der Zuteilungsregeln und der Berücksichtigung, dass in der nachgelagerten Nutzung nur ein Teil des wiedereingebundenen CO2 freigesetzt wird.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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