Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Geschlechtergerechte und barrierefreie Planung in Kommunen und Quartieren

Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 30.09.2024

Beschreibung:
Quartiersentwicklung, Stadt- und Raumplanung muss konsequent geschlechtergerecht und intersektional umgesetzt werden. Dazu gehören: - starker und barrierefreier ÖPNV - Sicherer Fuß- und Radverkehr durch ausreichend Platz im öffentlichen Raum. - Eine "Stadt der kurzen Wege", in der Wohnen, Arbeiten, Pflege-, Schul-, Betreuungs-, Sportangebote, Geschäfte und med. Versorgung sowie Vereine innerhalb eines Stadtteils vorhanden und/oder gut erreichbar sind. - Die Stärkung ländlicher Räume durch gezielte Förderung des ÖPNV und der Infrastruktur vor Ort. - barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums. - Eine kinder- und jugendgerechte Sozialraumplanung. - Gezielte Quartiersentwicklung, die innerhalb eines Quartiers physische wie soziale Räume für Begegnungen bereitstellt.

Betroffene Interessenbereiche (6)

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